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Zuständige Behörde für 64342 Seeheim-Jugenheim

Angelegenheit: Grundbuchsachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Grundbuchsachen in 64342 Seeheim-Jugenheim ist:

Amtsgericht Darmstadt

Justiz-Id: M1103


  • Behörde: Amtsgericht Darmstadt
  • Anschrift: Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt
  • Postanschrift: Postfach 11 09 51, 64224 Darmstadt
  • Telefon: 06151 992-0
  • Fax: 0611 32761-8214
  • E-Mail: verwaltung@ag-darmstadt.justiz.hessen.de

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\nGrundbuchsachen beziehen sich auf rechtliche Verfahren und Angelegenheiten, die das Grundbuch betreffen, ein öffentliches Register, in dem die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten verzeichnet sind. Solche Angelegenheiten umfassen Eintragungen, Löschungen und Änderungen von Eigentumsrechten, Hypotheken, Grundschulden, Dienstbarkeiten und sonstigen Belastungen. Grundbuchsachen werden vor allem in den Grundbuchämtern der Amtsgerichte bearbeitet. Das Ziel dieser Verfahren ist es, die Transparenz und Sicherheit des Grundstücksverkehrs zu gewährleisten, indem sie rechtlich verbindliche Auskünfte über die Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Grundstücken bereitstellen. Das Grundbuch dient somit als zentrales Instrument zur Sicherung und Dokumentation von Eigentumsrechten an Immobilien.