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Zuständige Behörde für 07366 Rosenthal am Rennsteig

Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 07366 Rosenthal am Rennsteig ist:

Amtsgericht Pößneck Zweigstelle Bad Lobenstein

Justiz-Id: Y1208


  • Behörde: Amtsgericht Pößneck Zweigstelle Bad Lobenstein
  • Anschrift: Mühlgasse 19 C, 07356 Bad Lobenstein
  • Postanschrift: Postfach 1 21, 07353 Bad Lobenstein
  • Telefon: 036651 6100
  • Fax: 036651 61010
  • E-Mail: aglbs.poststelle@justiz.thueringen.de

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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.