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Rechtsmittelgericht geringfügige Forderungen (EU): zuständige Stelle finden

Postleitzahl oder Ort eingeben – Sie sehen das zuständige Landgericht mit Anschrift, Telefon und Kontakt. Grundlage ist das Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz mit 89 Stellen bundesweit.

Wer ist zuständig?

  • Welche Stelle

    Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten verhandeln Amts- und Landgerichte; welches Gericht sachlich zuständig ist, hängt vor allem vom Streitwert und vom Sachgebiet ab (§§ 23, 71 GVG).

  • Welcher Ort zählt

    Eine Klage gehört grundsätzlich an das Gericht am Wohnsitz bzw. Sitz des Beklagten (allgemeiner Gerichtsstand, §§ 12, 13, 17 ZPO). Für manche Streitigkeiten gibt es besondere Gerichtsstände.

Zuständige Stellen nach Bundesland

Alle Stellen für „Rechtsmittelgericht geringfügige Forderungen (EU)“ – mit Anschrift, Telefon und ihren Zuständigkeiten.

Baden-Württemberg · 17 Stellen
Bayern · 22 Stellen
Berlin · 1 Stelle
Brandenburg · 4 Stellen
Bremen · 1 Stelle
Hamburg · 1 Stelle
Hessen · 1 Stelle
Mecklenburg-Vorpommern · 4 Stellen
Niedersachsen · 11 Stellen
Nordrhein-Westfalen · 1 Stelle
Rheinland-Pfalz · 8 Stellen
Saarland · 1 Stelle
Sachsen · 5 Stellen
Sachsen-Anhalt · 4 Stellen
Schleswig-Holstein · 4 Stellen
Thüringen · 4 Stellen

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, Stand 2024. Angaben ohne Gewähr.