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Gericht für geringfügige Forderungen (EU): zuständige Stelle finden

Postleitzahl oder Ort eingeben – Sie sehen das zuständige Amtsgericht mit Anschrift, Telefon und Kontakt. Grundlage ist das Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz mit 368 Stellen bundesweit.

Wer ist zuständig?

  • Welche Stelle

    Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen gilt für grenzüberschreitende Zivil- und Handelssachen bis 5.000 Euro (Verordnung (EG) Nr. 861/2007).

  • Welcher Ort zählt

    Eine Klage gehört grundsätzlich an das Gericht am Wohnsitz bzw. Sitz des Beklagten (allgemeiner Gerichtsstand, §§ 12, 13, 17 ZPO). Für manche Streitigkeiten gibt es besondere Gerichtsstände.

Zuständige Stellen nach Bundesland

Alle Stellen für „Gericht für geringfügige Forderungen (EU)“ – mit Anschrift, Telefon und ihren Zuständigkeiten.

Baden-Württemberg · 2 Stellen
Bayern · 75 Stellen
Berlin · 10 Stellen
Brandenburg · 24 Stellen
Bremen · 3 Stellen
Hamburg · 8 Stellen
Hessen · 1 Stelle
Mecklenburg-Vorpommern · 11 Stellen
Niedersachsen · 80 Stellen
Nordrhein-Westfalen · 1 Stelle
Rheinland-Pfalz · 47 Stellen
Saarland · 9 Stellen
Sachsen · 25 Stellen
Sachsen-Anhalt · 25 Stellen
Schleswig-Holstein · 22 Stellen
Thüringen · 25 Stellen

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, Stand 2024. Angaben ohne Gewähr.