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Insolvenzgericht (Verbraucher): zuständige Stelle finden

Postleitzahl oder Ort eingeben – Sie sehen das zuständige Amtsgericht mit Anschrift, Telefon und Kontakt. Grundlage ist das Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz mit 189 Stellen bundesweit.

Wer ist zuständig?

  • Welche Stelle

    Insolvenzgericht ist das Amtsgericht am Sitz eines Landgerichts für dessen Bezirk (§ 2 Abs. 1 InsO); die Länder können andere Gerichte bestimmen (§ 2 Abs. 2 InsO).

  • Welcher Ort zählt

    Örtlich zuständig ist das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat – bei einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit dort, wo deren Mittelpunkt liegt (§ 3 InsO).

Zuständige Stellen nach Bundesland

Alle Stellen für „Insolvenzgericht (Verbraucher)“ – mit Anschrift, Telefon und ihren Zuständigkeiten.

Baden-Württemberg · 24 Stellen
Bayern · 29 Stellen
Berlin · 10 Stellen
Brandenburg · 4 Stellen
Bremen · 2 Stellen
Hamburg · 1 Stelle
Hessen · 18 Stellen
Mecklenburg-Vorpommern · 4 Stellen
Niedersachsen · 33 Stellen
Nordrhein-Westfalen · 19 Stellen
Rheinland-Pfalz · 22 Stellen
Saarland · 1 Stelle
Sachsen · 3 Stellen
Sachsen-Anhalt · 4 Stellen
Schleswig-Holstein · 11 Stellen
Thüringen · 4 Stellen

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, Stand 2024. Angaben ohne Gewähr.