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Zuständige Behörde für 55758 Allenbach

Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 55758 Allenbach ist:

Amtsgericht Idar-Oberstein

Justiz-Id: T2103


  • Behörde: Amtsgericht Idar-Oberstein
  • Anschrift: Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein
  • Postanschrift: Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein
  • Telefon: 06781 5012-0
  • Fax: 06781 5012-10
  • E-Mail: agio@ko.jm.rlp.de

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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.