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Zuständige Behörde für 91541 Rothenburg ob der Tauber

Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 91541 Rothenburg ob der Tauber ist:

Amtsgericht Ansbach

Justiz-Id: D3201


  • Behörde: Amtsgericht Ansbach
  • Anschrift: Promenade 8, 91522 Ansbach
  • Postanschrift: Postfach 6 09, 91511 Ansbach
  • Telefon: 0981 58-0
  • Fax: 0981 58-405
  • E-Mail: poststelle@ag-an.bayern.de

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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.