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Zuständige Behörde für 37249 Neu-Eichenberg

Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 37249 Neu-Eichenberg ist:

Amtsgericht Eschwege

Justiz-Id: M1602


  • Behörde: Amtsgericht Eschwege
  • Anschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege
  • Postanschrift: Postfach 12 40, 37252 Eschwege
  • Telefon: 05651 3391-0
  • Fax: 0611 32761-8109
  • E-Mail: verwaltung@ag-eschwege.justiz.hessen.de

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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.