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Zuständige Behörde für 54422 Börfink

Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 54422 Börfink ist:

Amtsgericht Idar-Oberstein

Justiz-Id: T2103


  • Behörde: Amtsgericht Idar-Oberstein
  • Anschrift: Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein
  • Postanschrift: Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein
  • Telefon: 06781 5012-0
  • Fax: 06781 5012-10
  • E-Mail: agio@ko.jm.rlp.de

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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.