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Zuständige Behörde für 61203 Bingenheimer Mühle
Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 61203 Bingenheimer Mühle ist:
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Justiz-Id: M1405
- Behörde: Amtsgericht Friedberg (Hessen)
- Anschrift: Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen)
- Postanschrift: Postfach 10 01 61, 61141 Friedberg (Hessen)
- Telefon: 06031 603-0
- Fax: 0611 32761 8362
- E-Mail: verwaltung@ag-friedberg.justiz.hessen.de
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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.