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Zuständige Behörde für 66871 Albessen

Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 66871 Albessen ist:

Amtsgericht Kusel

Justiz-Id: T3203


  • Behörde: Amtsgericht Kusel
  • Anschrift: Trierer Straße 71, 66869 Kusel
  • Postanschrift: Postfach 11 61, 66863 Kusel
  • Telefon: 06381 914-0
  • Fax: 06381 914-200
  • E-Mail: agkus@zw.jm.rlp.de

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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.