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Zuständige Behörde für 72160 Horb am Neckar

Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 72160 Horb am Neckar ist:

Amtsgericht Horb am Neckar

Justiz-Id: B2502


  • Behörde: Amtsgericht Horb am Neckar
  • Anschrift: Marktplatz 22, 72160 Horb am Neckar
  • Postanschrift: Marktplatz 22, 72160 Horb am Neckar
  • Telefon: 07451 5518-0
  • Fax: 07451 5518-40
  • E-Mail: poststelle@aghorb.justiz.bwl.de

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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.