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Zuständige Behörde für 16321 Bernau bei Berlin

Angelegenheit: Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung in 16321 Bernau bei Berlin ist:

Amtsgericht Bernau bei Berlin

Justiz-Id: G1204


  • Behörde: Amtsgericht Bernau bei Berlin
  • Anschrift: Breitscheidstraße 50, 16321 Bernau bei Berlin
  • Postanschrift: Postfach 11 74, 16311 Bernau bei Berlin
  • Telefon: 03338 7080-0
  • Fax: 03338 7080-143
  • E-Mail: verwaltung@agber.brandenburg.de

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Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung bezieht sich auf eine offizielle Anordnung oder Weisung, die ein Standesamt erhält, um eine bestimmte Amtshandlung durchzuführen. Dies kann beispielsweise die Ausstellung von Urkunden, die Eintragung von Lebenspartnerschaften, die Beurkundung von Geburten oder Todesfällen, die Durchführung von Eheschließungen oder die Änderung von Einträgen im Personenstandsregister umfassen. Solche Anweisungen können von höherer Verwaltungsbehörde oder im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen erteilt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Standesamt ordnungsgemäß handelt und die gesetzlichen Vorgaben sowie individuellen Entscheidungen oder Anordnungen korrekt umsetzt, um die Rechte und Pflichten der Bürger zu wahren.