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Überblick Behörden

Hier finden Sie die Übersicht aller zuständigen Behörden für die Angelegenheit Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung

Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung bezieht sich auf eine offizielle Anordnung oder Weisung, die ein Standesamt erhält, um eine bestimmte Amtshandlung durchzuführen. Dies kann beispielsweise die Ausstellung von Urkunden, die Eintragung von Lebenspartnerschaften, die Beurkundung von Geburten oder Todesfällen, die Durchführung von Eheschließungen oder die Änderung von Einträgen im Personenstandsregister umfassen. Solche Anweisungen können von höherer Verwaltungsbehörde oder im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen erteilt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Standesamt ordnungsgemäß handelt und die gesetzlichen Vorgaben sowie individuellen Entscheidungen oder Anordnungen korrekt umsetzt, um die Rechte und Pflichten der Bürger zu wahren.

Amtsgericht Eisenach für 99848 Wutha-Farnroda

Justiz-Id: Y1105


  • Behörde: Amtsgericht Eisenach
  • Anschrift: Theaterplatz 5, 99817 Eisenach
  • Postanschrift: Postfach 11 54, 99801 Eisenach
  • Telefon: 03691 2470
  • Fax: 03691 247200
  • E-Mail: agesa.poststelle@justiz.thueringen.de

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Amtsgericht Gotha für 99100 Zimmernsupra

Justiz-Id: Y1108


  • Behörde: Amtsgericht Gotha
  • Anschrift: Justus-Perthes-Straße 2, 99867 Gotha
  • Postanschrift: Postfach 10 01 36, 99851 Gotha
  • Telefon: 03621 215000
  • Fax: 03621 215100
  • E-Mail: aggth.poststelle@justiz.thueringen.de

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