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Zuständige Behörde für 19273 Amt Neuhaus
Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 19273 Amt Neuhaus ist:
Arbeitsgericht Lüneburg
Justiz-Id: P6135
- Behörde: Arbeitsgericht Lüneburg
- Anschrift: Adolph-Kolping-Straße 2, 21337 Lüneburg
- Postanschrift: Postfach 11 50, 21301 Lüneburg
- Telefon: 04131 8545540
- Fax: 05141 5937-32900
- E-Mail: arlg-poststelle@justiz.niedersachsen.de
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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.