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Zuständige Behörde für 61348 Bad Homburg v. d.Höhe
Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 61348 Bad Homburg v. d.Höhe ist:
Arbeitsgericht Frankfurt am Main
Justiz-Id: M6095
- Behörde: Arbeitsgericht Frankfurt am Main
- Anschrift: Gutleutstraße 130, 60327 Frankfurt am Main
- Postanschrift: Gutleutstraße 130, 60327 Frankfurt am Main
- Telefon: 069 15047-0
- Fax: 0611 32761-8540
- E-Mail: verwaltung@arbg-frankfurt.justiz.hessen.de
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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.