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Zuständige Behörde für 83471 Berchtesgaden
Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 83471 Berchtesgaden ist:
Arbeitsgericht Rosenheim Kammer Traunstein
Justiz-Id: D9402
- Behörde: Arbeitsgericht Rosenheim Kammer Traunstein
- Anschrift: Salinenstraße 4, 83278 Traunstein
- Postanschrift: Salinenstraße 4, 83278 Traunstein
- Telefon: 0861 70652-0
- Fax: 0861 70652-299
- E-Mail: poststelle-ts@arbg-ro.bayern.de
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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.