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Berichtigung Eintrag Personenstandsregister in 53533 Antweiler

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Zuständige Behörde für 53533 Antweiler

Angelegenheit: Berichtigung Eintrag Personenstandsregister


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Berichtigung Eintrag Personenstandsregister in 53533 Antweiler ist:

Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler

Justiz-Id: T2204


  • Behörde: Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
  • Anschrift: Wilhelmstraße 55/57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
  • Postanschrift: Postfach 11 69, 53456 Bad Neuenahr-Ahrweiler
  • Telefon: 02641 971-0
  • Fax: 02641 971-100
  • E-Mail: agaw@ko.jm.rlp.de

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Berichtigung Eintrag Personenstandsregister bezieht sich auf das rechtliche Verfahren zur Korrektur fehlerhafter oder unvollständiger Einträge in Personenstandsregistern, wie z. B. Geburts-, Heirats- oder Sterberegistern. Solche Berichtigungen können notwendig werden, wenn beispielsweise Schreibfehler, falsche Angaben oder Veränderungen im Personenstand (wie die Änderung des Namens nach einer Adoption oder Geschlechtsanpassung) vorliegen. Die Berichtigung erfolgt in der Regel durch Antrag beim zuständigen Standesamt, und gegebenenfalls können auch Gerichte eingeschaltet werden, um die Korrektur zu veranlassen. Ziel der Berichtigung ist es, die Richtigkeit und Vollständigkeit der amtlichen Registereinträge zu gewährleisten, da diese als offizielle Nachweise für persönliche und rechtliche Angelegenheiten dienen.