Suche nach Angelegenheit

Mit der Suche nach Angelegenheit finden Sie schnell das für Ihre Zwecke und Adresse korrekte Amt.

Zuständige Behörde für 19065 Gneven

Angelegenheit: Familienrechtssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Familienrechtssachen in 19065 Gneven ist:

Amtsgericht Schwerin

Justiz-Id: N1308


  • Behörde: Amtsgericht Schwerin
  • Anschrift: Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin
  • Postanschrift: Postfach 11 10 65, 19010 Schwerin
  • Telefon: 0385 7415-0
  • Fax: 0385 7415-200
  • E-Mail: verwaltung@ag-schwerin.mv-justiz.de

Hier Produkte bestellen
Familienrechtssachen beziehen sich auf rechtliche Streitigkeiten und Verfahren, die das Familienrecht betreffen. Dazu gehören Themen wie Ehescheidungen, Sorgerecht und Umgangsrecht für Kinder, Unterhaltsansprüche (z. B. Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt), Vaterschaftsfeststellungen, Adoptionen und die Regelung von Zugewinnausgleich. Solche Angelegenheiten werden vor den Familiengerichten verhandelt, die Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind. Ziel der Familienrechtssachen ist es, faire und rechtlich angemessene Lösungen für familiäre Konflikte und rechtliche Fragen zu finden, die die Interessen und das Wohl aller beteiligten Familienmitglieder, insbesondere der Kinder, berücksichtigen.