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Zuständige Behörde für 54570 Berlingen
Angelegenheit: Gerichtsvollzieherverteilerstellen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Gerichtsvollzieherverteilerstellen in 54570 Berlingen ist:
Amtsgericht Daun
Justiz-Id: T2403
- Behörde: Amtsgericht Daun
- Anschrift: Berliner Straße 3, 54550 Daun
- Postanschrift: Postfach 11 20, 54542 Daun
- Telefon: 06592 18-0
- Fax: 06592 18-444
- E-Mail: agdau@ko.jm.rlp.de
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\nGerichtsvollzieherverteilerstellen sind organisatorische Einheiten innerhalb des Gerichtssystems, die für die Zuweisung und Koordination der Aufgaben von Gerichtsvollziehern zuständig sind. Diese Stellen verteilen die Vollstreckungsaufträge, die von Gläubigern bei Gericht eingereicht werden, an die jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher. Zu den Aufgaben der Gerichtsvollzieher gehört es, Forderungen beizutreiben, Pfändungen vorzunehmen, Räumungen durchzuführen und andere Maßnahmen der Zwangsvollstreckung durchzuführen. Die Verteilerstellen sorgen dafür, dass die Arbeitslast der Gerichtsvollzieher gleichmäßig verteilt wird und dass Vollstreckungsaufträge effizient und gemäß den gesetzlichen Vorgaben bearbeitet werden.