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Zuständige Behörde für 55595 Allenfeld
Angelegenheit: Gerichtsvollzieherverteilerstellen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Gerichtsvollzieherverteilerstellen in 55595 Allenfeld ist:
Amtsgericht Bad Kreuznach
Justiz-Id: T2101
- Behörde: Amtsgericht Bad Kreuznach
- Anschrift: John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach
- Postanschrift: Postfach 16 49, 55506 Bad Kreuznach
- Telefon: 0671 708-0
- Fax: 0671 708-2272
- E-Mail: agkh@ko.jm.rlp.de
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\nGerichtsvollzieherverteilerstellen sind organisatorische Einheiten innerhalb des Gerichtssystems, die für die Zuweisung und Koordination der Aufgaben von Gerichtsvollziehern zuständig sind. Diese Stellen verteilen die Vollstreckungsaufträge, die von Gläubigern bei Gericht eingereicht werden, an die jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher. Zu den Aufgaben der Gerichtsvollzieher gehört es, Forderungen beizutreiben, Pfändungen vorzunehmen, Räumungen durchzuführen und andere Maßnahmen der Zwangsvollstreckung durchzuführen. Die Verteilerstellen sorgen dafür, dass die Arbeitslast der Gerichtsvollzieher gleichmäßig verteilt wird und dass Vollstreckungsaufträge effizient und gemäß den gesetzlichen Vorgaben bearbeitet werden.