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Zuständige Behörde für 63785 Obernburg am Main
Angelegenheit: Grundbuchsachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Grundbuchsachen in 63785 Obernburg am Main ist:
Amtsgericht Obernburg am Main
Justiz-Id: D4105
- Behörde: Amtsgericht Obernburg am Main
- Anschrift: Römerstraße 80, 63785 Obernburg am Main
- Postanschrift: Postfach 11 01 63, 63777 Obernburg am Main
- Telefon: 06022 628-0
- Fax: 049 9621962413981
- E-Mail: poststelle@ag-obb.bayern.de
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\nGrundbuchsachen beziehen sich auf rechtliche Verfahren und Angelegenheiten, die das Grundbuch betreffen, ein öffentliches Register, in dem die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten verzeichnet sind. Solche Angelegenheiten umfassen Eintragungen, Löschungen und Änderungen von Eigentumsrechten, Hypotheken, Grundschulden, Dienstbarkeiten und sonstigen Belastungen. Grundbuchsachen werden vor allem in den Grundbuchämtern der Amtsgerichte bearbeitet. Das Ziel dieser Verfahren ist es, die Transparenz und Sicherheit des Grundstücksverkehrs zu gewährleisten, indem sie rechtlich verbindliche Auskünfte über die Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Grundstücken bereitstellen. Das Grundbuch dient somit als zentrales Instrument zur Sicherung und Dokumentation von Eigentumsrechten an Immobilien.