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Zuständige Behörde für 01277 Dresden
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 01277 Dresden ist:
Amtsgericht Dresden
Justiz-Id: U1104
- Behörde: Amtsgericht Dresden
- Anschrift: Roßbachstraße 6, 01069 Dresden
- Postanschrift: Postfach 12 07 09, 01008 Dresden
- Telefon: 0351 446-0
- Fax: 0351 446-4840
- E-Mail: verwaltung@agdd.justiz.sachsen.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.