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Zuständige Behörde für 07554 Bethenhausen

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 07554 Bethenhausen ist:

Amtsgericht Gera

Justiz-Id: Y1203


  • Behörde: Amtsgericht Gera
  • Anschrift: Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera
  • Postanschrift: Postfach 16 61, 07506 Gera
  • Telefon: 0365 8340
  • Fax: 0365 8342007
  • E-Mail: agger.poststelle@justiz.thueringen.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.