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Zuständige Behörde für 25992 Jugendseeheim Kassel
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 25992 Jugendseeheim Kassel ist:
Amtsgericht Niebüll
Justiz-Id: X1118
- Behörde: Amtsgericht Niebüll
- Anschrift: Sylter Bogen 1 a, 25899 Niebüll
- Postanschrift: Postfach 11 40, 25891 Niebüll
- Telefon: 04661 609-0
- Fax: 04661 609-251
- E-Mail: verwaltung@ag-niebuell.landsh.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.