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Zuständige Behörde für 49201 Dissen am Teutoburger Wald

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 49201 Dissen am Teutoburger Wald ist:

Amtsgericht Bad Iburg

Justiz-Id: P3307


  • Behörde: Amtsgericht Bad Iburg
  • Anschrift: Schloss, 49186 Bad Iburg
  • Postanschrift: Postfach 12 53, 49181 Bad Iburg
  • Telefon: 05403 7302-0
  • Fax: 05403 7302-100
  • E-Mail: agibg-poststelle@justiz.niedersachsen.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.