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Zuständige Behörde für 49828 Esche

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 49828 Esche ist:

Amtsgericht Nordhorn

Justiz-Id: P3312


  • Behörde: Amtsgericht Nordhorn
  • Anschrift: Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn
  • Postanschrift: Postfach 11 29, 48501 Nordhorn
  • Telefon: 05921 7010
  • Fax: 05921 701117
  • E-Mail: agnoh-poststelle@justiz.niedersachsen.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.