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Zuständige Behörde für 54531 Buchholz

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 54531 Buchholz ist:

Amtsgericht Wittlich

Justiz-Id: T2408


  • Behörde: Amtsgericht Wittlich
  • Anschrift: Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich
  • Postanschrift: Postfach 1 12 20, 54501 Wittlich
  • Telefon: 06571 101-0
  • Fax: 06571 101-290
  • E-Mail: agwil@ko.jm.rlp.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.