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Zuständige Behörde für 55234 Albig
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 55234 Albig ist:
Amtsgericht Alzey
Justiz-Id: T2301
- Behörde: Amtsgericht Alzey
- Anschrift: Schlossgasse 32, 55232 Alzey
- Postanschrift: Postfach 11 80, 55219 Alzey
- Telefon: 06731 9520-0
- Fax: 06731 9520-20
- E-Mail: agaz@ko.jm.rlp.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.