Suche nach Angelegenheit

Mit der Suche nach Angelegenheit finden Sie schnell das für Ihre Zwecke und Adresse korrekte Amt.

Zuständige Behörde für 88422 Alleshausen

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 88422 Alleshausen ist:

Amtsgericht Riedlingen

Justiz-Id: B2405


  • Behörde: Amtsgericht Riedlingen
  • Anschrift: Kirchstraße 20, 88499 Riedlingen
  • Postanschrift: Kirchstraße 20, 88499 Riedlingen
  • Telefon: 07371 187-0
  • Fax: 07371 187-212
  • E-Mail: poststelle@agriedlingen.justiz.bwl.de

Hier Produkte bestellen
Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.