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Zuständige Behörde für 99869 Drei Gleichen
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 99869 Drei Gleichen ist:
Amtsgericht Gotha
Justiz-Id: Y1108
- Behörde: Amtsgericht Gotha
- Anschrift: Justus-Perthes-Straße 2, 99867 Gotha
- Postanschrift: Postfach 10 01 36, 99851 Gotha
- Telefon: 03621 215000
- Fax: 03621 215100
- E-Mail: aggth.poststelle@justiz.thueringen.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.