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Überblick Behörden
Hier finden Sie die Übersicht aller zuständigen Behörden für die Angelegenheit Honorarforderungen
Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.
Amtsgericht Eisenach für 99848 Wutha-Farnroda
Justiz-Id: Y1105
- Behörde: Amtsgericht Eisenach
- Anschrift: Theaterplatz 5, 99817 Eisenach
- Postanschrift: Postfach 11 54, 99801 Eisenach
- Telefon: 03691 2470
- Fax: 03691 247200
- E-Mail: agesa.poststelle@justiz.thueringen.de
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Amtsgericht Gotha für 99100 Zimmernsupra
Justiz-Id: Y1108
- Behörde: Amtsgericht Gotha
- Anschrift: Justus-Perthes-Straße 2, 99867 Gotha
- Postanschrift: Postfach 10 01 36, 99851 Gotha
- Telefon: 03621 215000
- Fax: 03621 215100
- E-Mail: aggth.poststelle@justiz.thueringen.de
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