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Zuständige Behörde für 53557 Bad Hönningen
Angelegenheit: Nachlasssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Nachlasssachen in 53557 Bad Hönningen ist:
Amtsgericht Linz am Rhein
Justiz-Id: T2212
- Behörde: Amtsgericht Linz am Rhein
- Anschrift: Am Konvikt 10, 53545 Linz am Rhein
- Postanschrift: Postfach 11 77, 53542 Linz am Rhein
- Telefon: 02644 947-0
- Fax: 02644 947-180
- E-Mail: aglin@ko.jm.rlp.de
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Nachlasssachen betreffen rechtliche Angelegenheiten und Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Vermögen und den Verbindlichkeiten eines Verstorbenen stehen. Diese Fälle werden vor den Nachlassgerichten verhandelt, die in Deutschland Teil der Amtsgerichte sind. Typische Nachlasssachen umfassen die Erteilung von Erbscheinen, die Feststellung der Erben, die Verwaltung des Nachlasses, die Eröffnung von Testamenten, die Erbauseinandersetzung sowie die Regelung von Pflichtteilsansprüchen und Erbausschlagungen. Ziel der Nachlasssachen ist es, den rechtmäßigen Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben zu sichern, bestehende Verpflichtungen zu klären und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden oder zu lösen.