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Zuständige Behörde für 17214 Alt Schwerin
Angelegenheit: Unternehmensinsolvenzsachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Unternehmensinsolvenzsachen in 17214 Alt Schwerin ist:
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzabteilung -
Justiz-Id: N1105
- Behörde: Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzabteilung -
- Anschrift: Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, 17033 Neubrandenburg
- Postanschrift: Postfach 11 01 39, 17041 Neubrandenburg
- Telefon: 0395 5444-0
- Fax: 0395 5444-425
- E-Mail: verwaltung@ag-neubrandenburg.mv-justiz.de
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\nUnternehmensinsolvenzsachen beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die eingeleitet werden, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist oder überschuldet ist. Diese Verfahren zielen darauf ab, die Schulden des Unternehmens zu regeln, entweder durch eine geordnete Liquidation und Verteilung der Vermögenswerte an die Gläubiger oder durch eine Sanierung des Unternehmens im Rahmen eines Insolvenzplans. Unternehmensinsolvenzsachen werden von Insolvenzgerichten bearbeitet, die prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegeben sind, und einen Insolvenzverwalter einsetzen, der das Verfahren überwacht. Das Ziel dieser Verfahren ist es, die Interessen der Gläubiger zu wahren und, wenn möglich, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.