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Zuständige Behörde für 76332 Bad Herrenalb

Angelegenheit: Zentrale Vollstreckungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zentrale Vollstreckungssachen in 76332 Bad Herrenalb ist:

Amtsgericht Karlsruhe - Zentrales Vollstreckungsgericht -

Justiz-Id: B1404R


  • Behörde: Amtsgericht Karlsruhe - Zentrales Vollstreckungsgericht -
  • Anschrift: Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe
  • Postanschrift: 76125 Karlsruhe
  • Telefon: 0721 926-0
  • Fax: 0721 926-6647
  • E-Mail: zenvg@agkarlsruhe.justiz.bwl.de

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Zentrale Vollstreckungssachen beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die die zentrale Durchsetzung von Geldforderungen betreffen. Diese Verfahren werden häufig von speziellen zentralen Vollstreckungsgerichten oder -stellen abgewickelt und dienen der effizienten Bearbeitung von Zwangsvollstreckungen, wie der Pfändung von Konten, Löhnen oder anderen Vermögenswerten. Ziel der zentralen Vollstreckungssachen ist es, eine schnelle und effektive Eintreibung von Schulden sicherzustellen und den Gläubigern zu ihrem Recht zu verhelfen, während die Rechte der Schuldner geschützt werden.