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Zuständige Behörde für 37539 Bad Grund (Harz)

Angelegenheit: Zwangsversteigerungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsversteigerungssachen in 37539 Bad Grund (Harz) ist:

Amtsgericht Osterode am Harz - Zwangsversteigerung/-verwaltung -

Justiz-Id: P2209


  • Behörde: Amtsgericht Osterode am Harz - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
  • Anschrift: Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz
  • Postanschrift: Postfach 11 31, 37501 Osterode am Harz
  • Telefon: 05522 50020
  • Fax: 05522 500220
  • E-Mail: poststelle@ag-oha.niedersachsen.de

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"Zwangsversteigerungssachen" bezieht sich auf rechtliche Verfahren, bei denen Immobilien oder andere Vermögenswerte zwangsweise durch ein Gericht versteigert werden, um offene Schulden des Eigentümers zu begleichen. Dieses Verfahren wird oft eingeleitet, wenn der Eigentümer seine finanziellen Verpflichtungen, wie z. B. Hypothekenschulden, nicht mehr erfüllen kann. Die Versteigerung erfolgt öffentlich und der Erlös wird zur Tilgung der Schulden verwendet. Zwangsversteigerungssachen sind in Deutschland durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt und unterliegen speziellen rechtlichen Vorschriften und Abläufen, um die Rechte aller Beteiligten zu schützen.