Suche nach Angelegenheit
Mit der Suche nach Angelegenheit finden Sie schnell das für Ihre Zwecke und Adresse korrekte Amt.
Zuständige Behörde für 16278 Angermünde
Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 16278 Angermünde ist:
Amtsgericht Schwedt/Oder
Justiz-Id: G1210
- Behörde: Amtsgericht Schwedt/Oder
- Anschrift: Paul-Meyer-Straße 8, 16303 Schwedt/Oder
- Postanschrift: Postfach 26, 16284 Schwedt/Oder
- Telefon: 03332 5390
- Fax: 03332 539153
- E-Mail: verwaltung@agsdt.brandenburg.de
Hier Produkte bestellen
Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.