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Zuständige Behörde für 01558 Großenhain
Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 01558 Großenhain ist:
Amtsgericht Riesa
Justiz-Id: U1115
- Behörde: Amtsgericht Riesa
- Anschrift: Lauchhammerstraße 10, 01591 Riesa
- Postanschrift: Lauchhammerstraße 10, 01591 Riesa
- Telefon: 03525 745-10
- Fax: 03525 745-111
- E-Mail: verwaltung@agrie.justiz.sachsen.de
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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.