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Zuständige Behörde für 02747 Herrnhut
Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 02747 Herrnhut ist:
Amtsgericht Zittau Zweigstelle Löbau
Justiz-Id: U1118
- Behörde: Amtsgericht Zittau Zweigstelle Löbau
- Anschrift: Promenadenring 3, 02708 Löbau
- Postanschrift: Promenadenring 3, 02708 Löbau
- Telefon: 03585 469-0
- Fax: 03585 469-1999
- E-Mail: verwaltung@agzi.justiz.sachsen.de
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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.