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Zuständige Behörde für 03253 Doberlug-Kirchhain

Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 03253 Doberlug-Kirchhain ist:

Amtsgericht Bad Liebenwerda

Justiz-Id: G1101


  • Behörde: Amtsgericht Bad Liebenwerda
  • Anschrift: Burgplatz 4, 04924 Bad Liebenwerda
  • Postanschrift: Burgplatz 4, 04924 Bad Liebenwerda
  • Telefon: 035341 6040
  • Fax: 035341 12129
  • E-Mail: verwaltung@aglib.brandenburg.de

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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.