Suche nach Angelegenheit

Mit der Suche nach Angelegenheit finden Sie schnell das für Ihre Zwecke und Adresse korrekte Amt.

Zuständige Behörde für 06279 Farnstädt

Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 06279 Farnstädt ist:

Amtsgericht Merseburg

Justiz-Id: W1114


  • Behörde: Amtsgericht Merseburg
  • Anschrift: Geusaer Straße 88, 06217 Merseburg
  • Postanschrift: Postfach 11 54, 06201 Merseburg
  • Telefon: 03461 281-0
  • Fax: 03461 281-185
  • E-Mail: ag-mer@justiz.sachsen-anhalt.de

Hier Produkte bestellen
Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.