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Zuständige Behörde für 06868 Coswig (Anhalt)

Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 06868 Coswig (Anhalt) ist:

Amtsgericht Zerbst

Justiz-Id: W1220


  • Behörde: Amtsgericht Zerbst
  • Anschrift: Neue Brücke 22, 39261 Zerbst/Anhalt
  • Postanschrift: Neue Brücke 22, 39261 Zerbst/Anhalt
  • Telefon: 03923 7422-0
  • Fax: 03923 7422-11
  • E-Mail: ag-ze@justiz.sachsen-anhalt.de

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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.