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Zuständige Behörde für 15913 Byhleguhre-Byhlen
Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 15913 Byhleguhre-Byhlen ist:
Amtsgericht Lübben (Spreewald)
Justiz-Id: G1110
- Behörde: Amtsgericht Lübben (Spreewald)
- Anschrift: Gerichtsstraße 2 - 3, 15907 Lübben (Spreewald)
- Postanschrift: Postfach 14 45, 15904 Lübben (Spreewald)
- Telefon: 03546 221-0
- Fax: 03546 221-265
- E-Mail: verwaltung@agln.brandenburg.de
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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.