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Zuständige Behörde für 16945 Halenbeck-Rohlsdorf
Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 16945 Halenbeck-Rohlsdorf ist:
Amtsgericht Perleberg
Justiz-Id: G1311
- Behörde: Amtsgericht Perleberg
- Anschrift: Lindenstraße 12, 19348 Perleberg
- Postanschrift: Postfach 47, 19341 Perleberg
- Telefon: 03876 7170
- Fax: 03876 717199
- E-Mail: verwaltung@agper.brandenburg.de
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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.