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Zuständige Behörde für 27498 Helgoland
Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 27498 Helgoland ist:
Amtsgericht Pinneberg
Justiz-Id: X1321
- Behörde: Amtsgericht Pinneberg
- Anschrift: Osterbrooksweg 42 + 44, 22869 Schenefeld
- Postanschrift: Osterbrooksweg 42 + 44, 22869 Schenefeld
- Telefon: 04101 503-0
- Fax: 04101 503-262
- E-Mail: verwaltung@ag-pinneberg.landsh.de
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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.