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Zuständige Behörde für 36251 Bad Hersfeld

Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 36251 Bad Hersfeld ist:

Amtsgericht Bad Hersfeld

Justiz-Id: M1305


  • Behörde: Amtsgericht Bad Hersfeld
  • Anschrift: Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld
  • Postanschrift: Postfach 11 52, 36221 Bad Hersfeld
  • Telefon: 06621 203-0
  • Fax: 0611 32761-8093
  • E-Mail: verwaltung@ag-badhersfeld.justiz.hessen.de

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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.