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Allgemeiner Gerichtsstand in 39218 Schönebeck (Elbe)

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Zuständige Behörde für 39218 Schönebeck (Elbe)

Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 39218 Schönebeck (Elbe) ist:

Amtsgericht Schönebeck

Justiz-Id: W1213


  • Behörde: Amtsgericht Schönebeck
  • Anschrift: Friedrichstraße 96, 39218 Schönebeck (Elbe)
  • Postanschrift: Postfach 15 51, 39212 Schönebeck (Elbe)
  • Telefon: 03928 7820
  • Fax: 03928 782 20144
  • E-Mail: ag-sbk@justiz.sachsen-anhalt.de

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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.