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Zuständige Behörde für 39397 Gröningen
Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 39397 Gröningen ist:
Amtsgericht Oschersleben
Justiz-Id: W1210
- Behörde: Amtsgericht Oschersleben
- Anschrift: Gartenstraße 1, 39387 Oschersleben (Bode)
- Postanschrift: Postfach 10 02 50, 39382 Oschersleben (Bode)
- Telefon: 03949 9106
- Fax: 03949 910700
- E-Mail: ag-oc@justiz.sachsen-anhalt.de
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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.