Suche nach Angelegenheit
Mit der Suche nach Angelegenheit finden Sie schnell das für Ihre Zwecke und Adresse korrekte Amt.
Zuständige Behörde für 53577 Neustadt
Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 53577 Neustadt ist:
Amtsgericht Linz am Rhein
Justiz-Id: T2212
- Behörde: Amtsgericht Linz am Rhein
- Anschrift: Am Konvikt 10, 53545 Linz am Rhein
- Postanschrift: Postfach 11 77, 53542 Linz am Rhein
- Telefon: 02644 947-0
- Fax: 02644 947-180
- E-Mail: aglin@ko.jm.rlp.de
Hier Produkte bestellen
Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.