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Allgemeiner Gerichtsstand in 53639 Königswinter

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Zuständige Behörde für 53639 Königswinter

Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 53639 Königswinter ist:

Amtsgericht Königswinter

Justiz-Id: R3205


  • Behörde: Amtsgericht Königswinter
  • Anschrift: Drachenfelsstraße 39 - 41, 53639 Königswinter
  • Postanschrift: 53637 Königswinter
  • Telefon: 02223 9006-0
  • Fax: 02223 9006-111
  • E-Mail: poststelle@ag-koenigswinter.nrw.de

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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.